Interpellation betreffend Folgen der Halbjahresergebnisse der SNB für den Kanton Basel-Stadt4/8/2022
Am 29. Juli 2022 vermeldet die Schweizerische Nationalbank (SNB) in ihrem Zwischenbericht per 30. Juni 2022 für das erste Halbjahr einen Verlust von 95.2 Milliarden Franken. Die SNB schreibt in ihrer Medienmitteilung, dass das Ergebnis überwiegend abhängig von der Entwicklung der Devisen-, Gold und Kapitalmärkte ist und starke Schwankungen deshalb die Regel sind. Deshalb könne man auf das Jahresergebnis bezogen noch keine klaren Rückschlüsse ziehen. Dennoch ist es wichtig einzuschätzen, was das schlechte Halbjahresergebnis und das abzuwartende Jahresergebnis für die Ausschüttungen an Bund und Kantone bedeutet. Deshalb habe ich eine Interpellation eingereicht und bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie können bestehende Arbeitszeitmodelle neben den neu definierten Richtlinien betreffend Homeoffice durch die gemachten Erfahrungen kurz- und langfristig verändert und optimiert werden? Und welche Erfahrungen haben Eltern mit noch zu betreuenden Kindern im Homeoffice gemacht? Diese und weitere Fragen habe ich die Regierung mit einer Schriftlichen Anfrage betreffend Homeoffice gestellt.
Als Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmenden wurde im Zuge der Corona Pandemie dort, wo es möglich war, schweizweit eine Homeoffice-Pflicht eingesetzt. Dies galt auch für die Angestellten der Verwaltung Basel-Stadt. Per 3. Februar 2022 hat der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Durch die plötzliche und teilweise massive Änderung der Arbeitsbedingungen hat sich auch vieles für die Angestellten verändert. Deshalb hat die Stadt Zürich einige Familien zum Thema Homeoffice befragt, wie sie auf ihrer Homepage beschreibt. Auf der Seite wird auch darauf hingewiesen, dass Studien eine Produktivitätssteigerung durch Homeoffice belegen. Ein Vorteil vom Homeoffice ist sicher, dass Wege eingespart werden können. Soziale Aspekte und Teamarbeiten kommen aber zu kurz. Es gibt noch sehr viel mehr Vorteile und Nachteile des Arbeitens von zu Hause aus. Sicher ist, dass mit den generierten Erfahrungswerten neue Arbeitsmodelle kreiert werden können und sollten. Bestehende Arbeitsmodelle können flexibler bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitsort gestaltet werden zu Gunsten von Effizienz der Leistung und Lebensqualität der Arbeitnehmenden. Es gilt nun, zu definieren, wie man mit Homeoffice weiterfährt. Die neuen Richtlinien betreffend Homeoffice für Mitarbeitende des Kantons, die per 23. Februar 2022 in Kraft getreten sind, sind sicher ein guter Schritt in die Richtung eines Arbeitsmodells der Zukunft. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wir stehen gut da: die Finanzlage des Kantons Basel-Stadt ist gut, trotz Pandemie. Der Regierungsrat budgetiert für das Jahr 2022 einen Überschuss in der Erfolgsrechnung von 78.1 Mio. Franken. Aber auch dieses Jahr ist eine Einschätzung, was die Zukunft bringt, geprägt von Unsicherheiten, das gilt auch für das Budget von Basel-Stadt. Allerdings zeichnen sich in der Budgetierung 2022 klar auch die Erfahrungswerte, welche sowohl die Verwaltung und Regierung, wie auch Private und die Wirtschaft während den Covid-Jahren 2020 und 2021 sammeln konnten, ab. So werden die Mindereinnahmen mit 32 Mio Franken um 63 Mio Franken geringer als noch für 2021 budgetiert.
Eine Übersicht, die finanziellen Eckwerte und die Erfolgsrechnung sind gut zusammengefasst und übersichtlich eingangs des Berichtes der Finanzkommission dargestellt. Link dazu: https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100395/000000395982.pdf Steuerreform Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie zeigen sich vor allem im WSU. Hier ist uns wichtig zu betonen, dass bis jetzt gute Arbeit für Betroffene geleistet wurde und Regierung und Verwaltung hier grosses geleistet hat. Und auch wenn zur Unterstützung von Betrieben während der Pandemie lange nicht mehr so viel budgetiert wurde wie letztes Jahr, muss sicher sein, dass der Kanton bei Notwendigkeit ohne zu zögern die Betriebe erneut unterstützt. Bezüglich den finanziellen Auswirkungen durch die OECD-Steuerreform ist eine Einschätzung zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Von bürgerlicher Seite werden die Rufe nach Steuersenkungen immer lauter, bereits wurden auch schon Vorstösse dazu eingereicht. Natürlich kann man über mögliche Steuersenkungen diskutieren. Aber hier und jetzt gilt es, Fakten abzuwarten und steuertechnisch sicher nicht voreilig zu handeln. Tiefe Nettoschuldenquote Das budgetierte Saldo der Investitionsausgaben beläuft sich auf 409 Mio Franken und kann zu 76% selbst finanziert werden. Die SP begrüsst das weitsichtige wirtschaften, da Investitionen die Grundlage für künftige Einnahmen sind. Die Nettoschuldenquote beträgt 0.6 Promille und liegt damit deutlich unter der erlaubten Nettoschuldenquote gemäss Schuldenbremse von 6.5 Promille. Durch die tiefen Nettoschulden ist Basel leistungsfähig. Wir haben eine gute finanzielle Situation in Basel, auch dank einer konstanten sozialdemokratischen Finanzpolitik. Betriebsergebnis Im zweckgebundenen Betriebsergebnis finden sich einige ins Gewicht fallende Zu- und Abnahmen zum Vorjahresbudget. Zu den grössten Zunahmen im Bildungsbereich gehören die Erhöhung des Globalbeitrags der Universität Basel von 12.5 Mio Franken und der Anstieg der Kosten pro Unterrichtslektion, weil die Schülerinnen- und Schülerzahl angestiegen ist (7.9 Mio Franken). Zu nennen ist hier auch die Digitalisierung, die in allen Bereichen von grosser Wichtigkeit ist. Im Finanzdepartement braucht es Investitionen in der IT-Infrastruktur und im Headcount. Die Grundlage für eine kluge Digitalisierungsstrategie sind Menschen, die sich darin auskennen. Auch die Sozialhilfe weist einen Mehraufwand auf im Asylbereich. Die Steigerung von 11.8 Mio Franken basiert auf der Tatsache, dass die Bundesfinanzierung deutlich abnimmt. Trinkgeldinitiative Unbedingt positiv hervorzuheben, dass für die Trinkgeldinitiative 1 Mio Franken eingestellt wurde. Da geht was und das freut die Fraktion der SP. Ebenfalls der Ausbau der Tagesstrukturen. Neue Arbeitsmodelle Die Finanzkommission weist im Bericht immer wieder darauf hin, dass Begebenheiten weiter beobachtet werden müssen oder eine Situation sorgfältig zu prüfen ist. Das ist auch im Sinne der SP-Fraktion. Primär aber der Menschen, und nicht der Zahlen wegen. So zum Beispiel die Entwicklung von neuen Arbeitsmodellen mit Homeoffice. Nicht nur geht es um Dynamik der Arbeitsplätze und möglicher Raumeinsparungen, sondern um Berücksichtigungen, dass Homeoffice lange nicht allen möglich ist wenn Sie zu Hause kein Zimmer für sich haben zum Beispiel. LGBTI Wir finden im Budget einige Headcount-Erhöhungen, die der Grosse Rat bewilligen muss. Einige Stellen werden problemlos bewilligt, andere werden kontrovers diskutiert. So in der Gleichstellung. Deshalb hier klärend: Die geplante Stelle eines akademischen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin für die LGBTI-Thematik ist mit der Lohnklasse 16 etwa gleich hoch budgetiert wie zum Beispiel eine Lehrperson der Sekundarstufe 1 oder juristische Mitarbeitende der KESB. Das scheint uns angemessen. Generelle Aufgabenüberprüfung Die SP-Fraktion ist klar der Ansicht, dass die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) kein Sparprogramm und ergebnisoffen zu führen ist. Sie dient der Verbesserung der Leistungserbringung, indem Massnahmen daraus definiert werden können. Eine Zielsetzung sollte aber klar nicht schon vorher erfolgen. Provenienz Bei den Museen ist es uns wichtig zu betonen, was auch die BKK im Mitbericht hervorhebt: dass Museen wissen und transparent machen müssen, unter welchen Umständen die Gegenstände ins Museum kamen. Es geht um koloniale Ausbeutung, Raubkunst und illegalen Handel. Die heutigen Regulierungen sind sehr streng, es kann nichts mehr gekauft werden, bei dem die Provenienz nicht geklärt ist, es lagern aber sehr viele Gegenstände in unseren Museen, bei denen diese Provenienz nicht geklärt ist. Um diese Transparenz herzustellen, müssen Museum viel in die Forschung investieren. Dazu werden Drittmittel benötigt, es braucht aber auch staatliche Grundfinanzierung. Dank Im Namen der SP-Fraktion danke ich der Finanzkommission für ihre Arbeit und allen Regierungsmitgliedern für die gute und sorgfältige finanzpolitische Führung ihrer Departemente. Insbesondere danken wir Regierungsrätin Tanja Soland und ihrem Team. Die Schwerpunkte Pandemiebekämpfung, Digitalisierung und Klima, dem wir gerne noch den Schwerpunkt Wohnen anfügen, zeigen nicht nur die finanziellen, sondern auch die inhaltlichen Ziele der Regierung, die wir gerne mittragen. Nota bene: Für das Votum vom 15.12.21 im Namen der SP-Fraktion gilt das gesprochene Wort. Der hier vorliegende Text ist nicht identisch und spiegelt meine persönliche Meinung. Die Medienmitteilung der Finanzkommission unter: www.medien.bs.ch/nm/2021-finanzkommission-stimmt-dem-budget-2022-des-kantons-basel-stadt-einstimmig-zu-gr.html Der Legislaturplan des Regierungsrates ist ein Instrument zur Erfüllung der Regierungsobliegenheiten (gemäss § 3 des Organisationsgesetzes). Es handelt sich um ein Instrument der koordinierenden und planenden Verwaltungsführung. Dem Grossen Rat wurde der Plan zur Kenntnis vorgelegt und an der Sitzung vom 20. Oktober 2021 traktandiert. Hier mein Votum dazu:
Auch die Fraktion der SP bedankt sich für den vorliegenden Legislaturplan 2021-25 und nimmt ihn wohlwollend zur Kenntnis. Der Plan kommt mit einem modernen Wording daher, spiegelt einen jungen und motivierten Regierungsrat wider und deckt innerhalb der Schwerpunkte – Pandemiebewältigung, Digitalisierung, Klimaschutz – und Ziele sehr viele Themen ab und bringt dadurch vieles unter einen Hut. Der Wirtschaftsstandort wird gefühlt auf jeder zweiten Seite erwähnt, was dem Papier einen recht unternehmerischen Touch gibt. Begriffe wie Innovation und Urbanisierung werden grosszügig verwendet, was aber der Zeit geschuldet ist. Denn dieses Strategiepapier steht klar im heute und will Verwaltung und Kanton in die Zukunft bringen. Die sechs Legislaturziele sind querschnittsorientiert und meistens sehr übergeordnet gehalten. Darin enthalten sind dann jeweils Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Verkehr und Kultur. Einzelne – man kann sagen, operative Bereiche, werden klar genannt und zeigen damit die Wichtigkeit, aber auch das Pflichtenheft der Verwaltung auf. So zum Beispiel die Berufliche Orientierung, ein Aktionsplan in der Gleichstellung, eine Auswertung des Abfallsystems oder die Nutzung von Dachflächen. Die klare Positionierung von Basel als Gaststadt wird die St. Jakobshalle und die Messe freuen. Der Legislaturplan trägt mit seiner Themengebung auch dem politischen Willen und der Basler Stimmbevölkerung Rechnung und zeigt die Idee der Regierung, zuzuhören, hinzuschauen und die Bevölkerung ernst zu nehmen. Ich hoffe, ich bin hier nicht zu leichtgläubig. Denn Begriffe wie «Kreislaufwirtschaft», «smart city» oder «Innovation» müssen natürlich jetzt mit Leben gefüllt werden, es gilt sie quasi innovativ zu optimieren. Aber auf jeden Fall wird der Strukturwandel in verschiedenen Bereichen ernst genommen. Die Bereitschaft ist klar ersichtlich, für Nachhaltigkeit Zeit zu investieren und Geld auszugeben. Wenn doch nur noch etwas zur Bekämpfung der Armut und zu fairen Arbeitsbedingungen stehen würde, wäre das Aufgabenheft für Regierung und Verwaltung aus sozialdemokratischer Sicht ausgewogener! Dass dazu nichts steht, ist sehr bedauerlich. Der Mensch, im Vorwort als Betroffener und als Kunde genannt, muss bei allem immer im Vordergrund stehen. Aber sehr wahrscheinlich war das so klar, dass es nicht mehr genannt werden musste... Wieviel Gewinn wird eigentlich mit der Herstellung von Impfstoffen und ihr Verkauf erzielt? Wieviele Steuern werden dafür bezahlt und könnten mit diesen so eingenommenen Finanzen Impfstoffdosen für COVAX gekauft werden? Diese Fragen stellen sich die Nationalrätin Sarah Wyss (SP) und ich. Deshalb haben wir Interpellationen sowohl auf nationaler, wie auch kantonaler Ebene eingereicht. Hier der Wortlaut meiner heute in Basel eingereichten Interpellation:
Die Lonza AG, die seit über 20 Jahren im Kanton Basel-Stadt angesiedelt ist, stellt im Auftrag von Moderna, seit etwas über einem Jahr ebenfalls mit Sitz in Basel-Stadt (Moderna Switzerland GmbH), den Hauptwirkstoff der Impfung zum Schutz vor dem Corona-Virus her. Es ist deshalb anzunehmen, dass der Schweiz – besonders Basel-Stadt – Steuereinnahmen durch die Herstellung und den Verkauf des Vakzins zukommen. Aufgrund der weltweit prekären Impfstoffknappheiten erachtet es die Interpellantin als wichtig, dass auch andere Länder schnellstmöglich an mehr Impfstoff kommen. Nur so kann die Pandemie wirksam bekämpft werden. Eine Möglichkeit ist eine stärkere Beteiligung an COVAX der WHO. COVAX steht für „Covid-19 Vaccines Global Access“. Die Hauptaufgabe der COVAX-Facility ist es, Impfstoff-Dosen bei den Herstellern zu bestellen und allen Staaten zuzuteilen, die ihre Teilnahme an COVAX erklärt haben (https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/coronavirus/covax-facility). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 entschieden, einen Grossteil der rund 5.4 Millionen bestellten Impfstoffdosen von Astra Zeneca an die COVAX-Facility abzutreten. Die Schweiz kann so einen substanziellen Beitrag an die globale Eindämmung der Covid-19 Pandemie leisten. Weitere Abtretungen könnten mit zu definierenden finanziellen Unterstützungen vornehmlich der Kantone, die von den Vakzinen profitieren, erfolgen. Die Interpellantin bittet den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
"Die Finanzkommission ist eine der beiden Oberaufsichtskommissionen. Sie berät und prüft auf der Grundlage von Planungsberichten, Budget, Verwaltungsbericht und Staatsrechnung alljährlich das Budget, die Staatsrechnung sowie wichtige Finanzgeschäfte. Sie kann im Ratsplenum eigene Anträge stellen. Die Finanzkommission erstattet auch Bericht über Nachtragsbegehren zum Budget sowie zu Überschreitungen des Budgets und der Kredite. Ferner überwacht sie das Finanz- und Investitionswesen und entscheidet über dringliche Ausgaben des Regierungsrates." (Quelle: https://www.grosserrat.bs.ch) An der Junisitzung des Grossen Rates wurde der Bericht zur Jahresrechnung entgegengenommen. Als Mitglied der Finanzkommission habe ich ein Votum zur Innensicht gehalten: Zuerst möchte ich mich bei der Finanzdirektorin Tanja Soland und bei ihrer Vorgängerin Eva Herzog für die gute, konsequente und transparente Finanzpolitik bedanken. Und auch bei den Verwaltungsangestellten bedanke ich mich, die hinter diesen Zahlen stehen. Wir haben auch 2020 wieder ein gutes Ergebnis vorliegen, das trotz widriger Umstände und dank solider sozialdemokratischer Finanzpolitik, mit der die Finanzen seit nunmehr 16 Jahren geführt werden, so gut ist. Hier «solide Kantonsfinanzen» zu fordern, wäre kapriziös. Entschuldigung, das «wäre» es nicht – das IST es – weil wir ja schon solide Kantonsfinanzen haben. Ein Punkt, der sofort auffällt, ist, dass die Nettoschulden historisch tief sind, die Nettoschuldenquote ist von 1.5 auf 0.2%o Promille gesunken. Wir haben in Basel eine Schuldenbremse für Nettoschulden, die seit 2010 auf 6.5 Promille vom Bruttoinlandprodukt der Schweiz angesetzt ist. Grund dafür ist eine Aufwertung vom Finanzvermögen um 630.3 Mio Franken. Sämtliche Immobilien sind neu bewertet worden mit einem angepassten Diskontsatz von. 4.5 auf 3%. Dieser Bewertungsparameter ist nicht problematisch, auch wenn einige Bürgerliche das so sehen. Dieser Diskontierungssatz wurde nicht einfach so angepasst, weil Frau Soland Lust dazu hatte, sondern dem geht ein langer Prozess voraus. PriceWaterhouseCoopers und die Finanzkontrolle haben geprüft, ob die Immobilien wegen den Änderungen im Zinsumfeld unterbewertet sind. Das wurde auch in der Finanzkommission ausführlich behandelt und fällt jetzt nicht einfach vom Himmel. Wir haben in Basel eine aktive Bodenpolitik, Immobilien werden nach neuesten Methoden bewertet, dieser Teil der Wertberichtigung war notwendig und ist nicht vorgenommen worden, um die Schulden abzubauen, sondern eine angemessene Bewertung des Finanzvermögens der Baurechte zu haben und den Wert des Bodens in Basel besser zu widerspiegeln. Das hat keine Auswirkungen auf die Baurechtszinsen und die Mietzinsen der Liegenschaften. Zum Abbau der Schulden: Der Bruttoverschuldgsanteil hat von 89% auf 69% abgenommen. Natürlich ist die Verschuldung einigermassen hoch. Wichtig ist hier aber das Verhältnis zu sehen. Ein reicher Kanton hat auch entsprechend hohe Ausgaben. Investitionen sind die Grundlage für zukünftige Einnahmen. Wir haben nicht nur ein besseres Finanzergebnis, sondern auch ein besseres Betriebsergebnis als es prognostiziert war. Zum Betriebsergebnis: Viele Faktoren beeinflussen das ZBE, also das zweckgebundene Betriebsergebnis. Deshalb ist es auch Schwankungen unterlegen. Hier ein sogenannt «konsequent ausgeglichenes Ergebnis» zu verlangen macht keinen Sinn. Jetzt haben wir bei den zweckgebundenen Ausgaben Zunahmen vor allem wegen Covid-19 und den entsprechenden Zahlungen, wir haben aber auch Differenzen zum Budget wergen Faktoren wie dem Teuerungsausgleich für das Personal, den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, der Digitalisierung, wegen höherer Unterrichtskosten oder der Behindertenhilfe. Das zeigt, hier gehen Steuergelder wieder zurück an die Menschen, die es brauchen und wo es notwendig ist. Ein «konsequenter Ausgleich» wie es die Handelskammer will, spricht sich also gegen diese Leistungen für die Menschen die wenig haben und gegen Investitionen in die Zukunft wie der Digitalisierung aus. Wir haben immer noch keine Normalität erlangt. Noch immer diktiert Corona viele der Ausgaben. Die Rechnung ist dennoch sehr gut und die erste Hochrechnung 2021 zeigt ebenfalls gut Ergebnisse und ich vertraue unserer Finanzdirektorin, dass sie auch weiterhin so gut und bedacht wirtschaftet wie bis jetzt. Am Montag, 21. Juni 2021 hat die Handelskammer beider Basel Forderungen in einem Themendossier zu den Kantonsfinanzen veröffentlicht. Ich werde mich dazu noch in einem separaten Blogbeitrag äussern. Dass ich, auch wenn ich in den meisten Teilen eine konträre Haltung wie die Handelskammer habe, offen für einen Austausch bin, habe ich auch in einem Interview mit TeleBasel geäussert.
Beitrag auf TeleBasel: Link Als Mitglied der Begleitgruppe der Regio Basiliensis habe ich eine Interpellation betreffend "Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Dreiländerregion am Oberrhein" eingereicht.
Die Interpellation wurde ebenfalls im Grossen Rat Aargau und im Landrat Baselland eingereicht, Basel-Stadt hat als erster Kanton darauf geantwortet. Es freut mich, in der Antwort der Regierung das klare Statement zu lesen, dass Grenzschliessungen in der Pandemiebekämpfung kein wirksames Instrument darstellen. Aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Corona-Pandemie im regionalen Kontext wäre es jetzt an der Zeit, das trinationale Informationsangebot Infobest auszubauen. Das Potenzial der guten bestehenden Netzwerke sollte unbedingt weiterhin aufbauend genutzt werden. Dass das Präsidium der Oberrheinkonferenz eine Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik eingesetzt hat, reicht natürlich lange nicht. Wenn ich die Antwort der Regierung lese, scheint es, als wäre diese Arbeitsgruppe ein riesiges, effizientes und potentes Gremium, das aber nicht der Fall ist. Hier benötigen wir nicht nur eine Arbeitsgruppe, sondern einen gut funktionierenden Krisenstab. Auch bei der mittelfristigen Planung eines Kompetenzzentrums für eine grenzüberschreitende Gesundheitszusammenarbeit müssen diesem Zentrum entsprechende Kompetenzen, Ressourcen und einen hohen Stellenwert gewährt werden. Da es lange nicht nur um gesundheitliche Belange geht, benötigt es mehr als themenspezifische Arbeitsgruppen. Ich weiss auch nicht, wie aktiv die Arbeitsgruppe «Katastrophenhilfe» ist. Ich gehe nicht davon aus, dass sie die Arbeit eines Krisenstabs erledigt. Zum Thema einer möglichen Evaluation wird in der Antwort auf meine Fragen festgehalten, dass der Regierungsrat im Grundsatz der Idee gegenüber offensteht. Das freut mich zwar, ich finde es aber schade, dass es dafür noch einige weitere Diskussionen mit grenzüberschreitenden Partnern braucht, bis man überhaupt erst den Auftrag dazu geben kann. Eine solche Evaluation ist unbedingt notwendig und das Erstellen eines gemeinsamen Pflichtenheftes könnte Teil oder Abschluss einer Evaluation sein. Die allgemeine Haltung des Regierungsrates ist positiv der Stärkung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Dreiländerregion am Oberrhein gegenüber. Deshalb bin ich gespannt auf weitere Massnahmen und beobachte die Bestrebungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in der Region mit grossem Interesse. Im März 2021 haben Johannes Sieber (GLP) und ich eine Motion betreffend "Verbot von Konversionstherapien in Basel-Stadt" eingereicht. Noch immer gibt es religiöse Gemeinschaften, die davon ausgehen, Homosexualität sei eine Krankheit, die geheilt werden müsse. Homosexuelle Menschen, die in diesen Gemeinschaften leben, werden dann Therapien unterzogen, um geheilt zu werden. Wollen sie dies nicht, werden sie der Gemeinschaft verwiesen. Betroffene geben das in den allermeisten Fällen nicht an. Entweder weil sie noch in der Gemeinschaft leben und Angst vor den Folgen haben, oder weil sie zwar nicht mehr in der Gemeinschaft leben, dennoch ihre Familie nicht verunglimpfen wollen.
Schon der Vorstoss 2019 zu Konversionstherapien, der von mir eingereicht wurde, hat deutlich gemacht, dass die Regierung diese Therapieform zwar nicht toleriert, aber nur wenig Handhabe hat, etwas dagegen zu tun. Deshalb war diese Motion notwendig. Am 20. Mai 2021 wurde die Motion im Grossen Rat mit 67 Ja-Stimmen zu 22 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen überwiesen. Es war eine emotionale Diskussion mit teilweise erschreckenden Statements. So votierten Einzelne aus dem bürgerlichen Lager, warum man etwas verbieten müsse, wenn es keine bekannten Fälle dazu gäbe. Wir könnten nicht beweisen, dass Konversionstherapien tatsächlich durchgeführt würden, also brauche es auch kein Verbot dazu, das Basel alleine sowieso nicht erlassen könne. Auch das Argument, wir wollten Coachings für Menschen verbieten, die dies gerne in Anspruch nehmen wollten, wurde vorgebracht. Am Erschreckensten war aber die Wortmeldung eines Parlamentariers aus der SVP, der ernsthaft meinte, die Motion sei diskriminierend, weil «Homosexuelle dann nicht mehr zu einer zufriedenen Heterosexualität finden» könnten. Dafür gab es viele gute und dem Thema gegenüber wohlwollende und unterstützende Voten aus dem linken und grünen, aber auch aus dem bürgerlichen Lager. Mein Votum: Psychologische Hilfe bei psychischen Problemen zu erhalten, hat nichts mit Konversionstherapien zu tun. Ich kenne eine Frau, die sich das halbe Leben kaputt bemüht hat nach den tradierten Normvorstellungen ihrer Kirche und in einer heterosexuellen Beziehung zu leben, obwohl sie lesbisch ist. Natürlich hatte sie dadurch Identitätsprobleme. Aber es unterliegt nicht der freien Entscheidung, welche Orientierung wir haben und eine Therapie zur Umpolung der Orientierung und Identität funktioniert nicht. Dennoch werden solche Therapien nach wie vor auch in der Schweiz durchgeführt. Und statt dass betroffene Personen Unterstützung in ihrer Gemeinde erhalten oder auch psychische Begleitung durch Profis, um zu ihrer Orientierung und/oder Identität stehen zu können, erhalten sie Konversionstherapien. Männer und Frauen werden dann darin therapiert, wie Heterosexualität in einer Idealvorstellung der Auftraggeber funktioniert, wie sie sich kleiden und verhalten müssen, wie sprechen, wie leben und was sich innerhalb dieser Norm nicht gehört. Offensichtlich benötigen wir eine gesetzliche Grundlage, um Menschen vor willkürlicher Stigmatisierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, die niemandem schadet, schützen zu können. Konversionstherapien müssen im Sinne eines Opferschutzes verboten werden. Der Link zum Geschäft: Link Erhöhte Schüler/-innenzahlen bedingen im Schuljahr 2021/2022 sehr wahrscheinlich die Bildung zusätzlicher Schulklassen. Da dafür nicht überall in gleicher Weise Platz zur Verfügung steht, habe ich eine Interpellation mit folgenden Fragen an den Regierungsrat eingereicht:
Mein Votum dazu: Ich bedanke mich beim ED für die Beantwortung meiner Fragen. Auf meine Fragen, wie viele zusätzliche Klassen es diesen Sommer geben wird und wie die Klassen untergebracht werden, habe ich nur teilweise eine Antwort erhalten. Es ist völlig verständlich, weil die Klassenplanung noch in Bearbeitung ist. Allerdings ist zwar von neuen Kindergärten die Rede, nicht aber von provisorischen Lösungen für die Sekundarschule, was mich überrascht. Denn eine solche hat das ED im Herbst in der Antwort auf die Anfrage von Kerstin Wenk angekündigt. Wenn es hier keine – wenn auch provisorischen – Lösungen gibt, und Sie rechnen jetzt immerhin mit voraussichtlich elf Klassen – werden wir in 2-3 Jahren vor einem sehr grossen Problem stehen, weil dann definitiv kein Platz mehr für neue Klassen vorhanden ist! Bei der Frage nach der Handhabung mit Einstiegsgruppen wird auf die individuelle Lösung hingewiesen, bei der Frage nach der Schulraumplanung auf die Gemeinden. Das sind für mich eigentlich keine Antworten, sondern Verweise. Zudem wird durchgehend von „Schülern“ gesprochen. Das generative Maskulinum wird in der Verwaltung BS schon länger nicht mehr verwendet. Es ist mir bewusst, wie schwierig das Thema Klassenbildungen und Schulraumbedarf ist und ich hoffe, dass das ED hier nach guten Lösungen sucht. Dennoch bin ich mit den erhaltenen Antowrten nicht befriedigt. Nachtrag: Die Interpellation wurde umgehend im Newsletter des Basler Schulblattes aufgenommen mit der klaren Aussage, es hätte genügend Schulraum. Ich habe von Lehrpersonen anderes gehört... Wir werden sehen...
Kein anderer meiner Vorstösse hat bis jetzt für soviel Furore gesorgt wie dieser. Sämtliche (Basler) Medien haben darüber berichtet, auf Social Media sürmte ein Shitstorm gegen Tonja Zürcher und mich. Warum? Weil wir dafür plädierten, die Redezeiten von Männern und Frauen im Grossen Rat zu messen und sich Massnahmen zu überlegen, wie die Dauer der Redezeit geschlechtergerechter verteilt sein könnte. Der Vorstoss wurde zwar nicht überwiesen, hat aber für viele Diskussionen gesorgt und - neben vielen negativen - auch positive und nachhaltige Reaktionen ausgelöst. Hier der Vorstoss im Wortlaut:
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Michela Seggiani, lic.phil.Geboren und aufgewachsen in Basel. Seit 2019 Unternehmerin mit "Seggiani Consulting", SP Politikerin im Grossen Rat und seit Januar 2023 Fraktionspräsidentin der SP Basel-Stadt. Archiv
August 2022
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